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Steuerrecht & Verwaltungsverfahren

Einspruch gegen Steuerbescheiden und Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Das Wichtigste in Kürze

Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid muss zwingend innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen Ihren Bescheid, formulieren die rechtliche Begründung und beantragen bei Bedarf die Aussetzung der Vollziehung, um Sie vor sofortigen, ungerechtfertigten Nachzahlungen zu schützen.

Das steuerliche Verwaltungsverfahren ist stark formalisiert. Wenn das Finanzamt von Ihrer Steuererklärung abweicht, Aufwendungen nicht anerkennt, Einkünfte schätzt oder rechtliche Sachverhalte zu Ihren Ungunsten auslegt, ist schnelles und juristisch präzises Handeln gefragt.

Wir vertreten als spezialisierte Rechtsanwälte Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen konsequent gegenüber den Finanzbehörden und sorgen dafür, dass Verfahrensfehler aufgedeckt und Ihre Rechte im außergerichtlichen Vorverfahren effektiv durchgesetzt werden.

Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid?

Gemäß § 355 der Abgabenordnung (AO) muss der Einspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts (Steuerbescheids) eingelegt werden. Ein Verpassen dieser Frist führt in der Regel zur Bestandskraft des Bescheids – er kann dann oft nicht mehr angefochten werden, selbst wenn er inhaltlich falsch ist.

Berechnung der Frist (Zugangsfiktion): Bei Übermittlung per Post im Inland gilt der Bescheid grundsätzlich am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn das Finanzamt von den Angaben in Ihrer Steuererklärung abweicht, ohne dies schlüssig zu begründen, oder wenn Sie im Nachhinein Fehler in Ihrer eigenen Deklaration feststellen. Oft lohnt sich der Rechtsbehelf auch, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell über vergleichbare Rechtsfragen entscheidet. Durch das Ruhen des Verfahrens halten wir Ihren Fall offen.

Wichtig: Der Einspruch allein befreit Sie nicht von der Pflicht, die geforderte Steuer zunächst pünktlich zu zahlen. Um Ihre Liquidität zu schonen, prüfen wir parallel stets, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt werden kann. Bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids muss die Steuerzahlung bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt werden.

Welche Leistungen bieten wir?

  • Detaillierte rechtliche und rechnerische Prüfung von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerbescheiden
  • Fristwahrende Einlegung und fundierte juristische Begründung von Einsprüchen
  • Prüfung und Stellung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung (AdV)
  • Stellung von Änderungsanträgen und Berichtigungen (z.B. nach §§ 129, 164, 172 ff. AO)
  • Führen der Kommunikation mit den Finanzbehörden und rechtliche Begleitung bei Betriebsprüfungen

Fristgerecht Einspruch einlegen?

Handeln Sie schnell, um die Einmonatsfrist nicht verstreichen zu lassen. Wir prüfen Ihren Fall.